Skip to main content
  • Führerschein machen bei der Fahrschule Zehner

Übersicht der Führerscheinklassen

Führerschein machen leicht gemacht!
Wir geben Dir die nötigen Mittel, um schnell das Steuer zu übernehmen.

PKW-Führerschein

Führerschein machen bei der Fahrschule Zehner

Ein neuer Lebensabschnitt beginnt mit dem Führerschein. Die Fahrschule Zehner in Gaggenau begleitet Sie zuverlässig und mit Spass zum Führerschein.

Klasse B – Kraftfahrzeuge


Alle Fahrzeuge unter 3500kg für maximal 8 Personen mit einem Anhänger unter 750kg. Unter anderem auch Fahrzeuge der Klassen AM (unter 45 km/h), L und ggfls. Autos bis 4.750kg (z.B. Katastrophenschutz, Feuerwehr, technisches Hilfswerk etc.)
Mindestalter: 18 Jahre (bzw. 17 Jahre wenn „Begleitetes Fahren ab 17“)

Klasse BE – Fahrzeugkombinationen

Fahrzeuge der Klasse B (Vorbesitz Führerschein Klasse B notwendig) + Anhänger unter 3.500kg
Mindestalter: 18 Jahre (bzw. 17 Jahre wenn „Begleitetes Fahren ab 17“)

Klasse B96 – Fahrzeugkombinationen

Fahrzeuge der Klasse B (Vorbesitz Führerschein Klasse B notwendig) + Anhänger unter 750kg, Gesamtgewicht der Kombination nicht über 4.250kg.
Mindestalter: 18 Jahre (bzw. 17 Jahre wenn „Begleitetes Fahren ab 17“)

Motorrad-Führerschein

Führerschein machen bei der Fahrschule Zehner

Die Fahrschule Zehner mit Sitz in Gaggenau bildet zu nahezu allen Motorrad-Führerscheinklassen aus. Auf modernen Maschinen bilden wir Sie sicher und zuverlässig aus.

Klasse A

Krafträder (mit oder ohne Beiwagen), dreirädrige Kraftfahrzeuge

Klasse A2

Krafträder unter 35 kW Leistung mit Leistung-Leergewicht-Verhältnis von 0,2 kW/kg oder niedriger und nicht abgeleitet von Krafträdern mit über 70 kW Motorleistung

Klasse A1

Fahrzeuge mit maximaler Leistung von 11 kW und maximalem Leistung-Leergewicht-Verhältnis von 0,1 kW/kg und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit höchstens 15 kW

Klasse AM

Leichte zweirädrige Fahrzeuge mit Höchstgeschwindigkeit (von Bauart bestimmt) von maximal 45 km/h und Verbrennungsmotor (oder anderer Antriebsform) mit Hubraum von maximal 50 cm³ und maximal 4 kW Nutzleistung.
Außerdem dreirädrige Kleinkrafträder mit maximal 2 Sitzplätzen, Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h.

Dreirädrige Kleinkrafträder mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW, einer maximalen Leermasse¹ von 270 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform.
Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 6 kW, jeweils mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer maximalen Leermasse von 425 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform.